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traubholger

Beitragserhöhung privater Krankenversicherungen für die letzten Jahre unwirksam!

Aktualisiert: 2. Mai 2021


Mit einem Sensationsurteil aus Karlsruhe entschied der Bundesgerichtshof, dass die meisten Beitragserhöhungen der Privaten Krankenversicherungen (PKV) in den letzten Jahren unwirksam sein können.


Im konkreten entschiedenen Fall bemängelte der BGH die undurchsichte und oberflächliche Begründung der Beitragserhöhung für den privat Versicherten. Bei einer Beitragserhöhung muss der Versicherungsnehmer verstehen können, warum seine Prämie steigt. Eine Begründung für die Beitragserhöhung muss ordentlich und nachvollziehbar erfolgen und dürfe sich nicht in "nichtssagende Floskeln" erstrecken.


Das Urteil des BGH dürfte eine massive Rückforderungswelle an unberechtigten Beitragszahlungen privater Krankenversicherter für die letzten Jahre auslösen.


Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.12.2020 (Az. 23 O 113/20); Urteil noch nicht rechtskräftig



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