Der BGH hat mit Urteil vom 03.12.2019 die Haftung eines Erwerbers bei Verkauf eines Handelsgeschäftes aus der Eigenverwaltung heraus geklärt.
Nach § 25 Abs. 1 S. 1 HGB haftet der Erwerber eines Handelsgeschäfts über die dortig beschriebenen Voraussetzungen für die begründeten Verbindlichkeiten des vormaligen Inhabers.
Die gilt laut Entscheidung des BGH jedoch dann nicht, wenn der Verkauf durch den Inhaber im Rahmen einer Eigenverwaltung erfolgt.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.12.2019 (Az. II ZR 457/18)
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