ERBRECHT UND NACHLASSVERWALTUNG
Erbrecht
Aufgrund seiner Sonderregelungen zu einer Vielzahl an Rechtsgebieten stellt das Insolvenzrecht ein Rechtsgebiet mit besonderem Beratungsbedarf dar. Wir wahren Ihre Interessen in folgenden Bereichen:
Beratung und Vertretung im Erbfall
Vertretung bei streitigen Erbauseinandersetzungen
Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsergänzungsanspruch
Nachlassauseinandersetzung mit Immobilienbeständen
Ermittlung ausländischer Nachlassmassen
Streitigkeiten mit dem Testamentsvollstrecker
Testamentsvollstreckerhaftung
Nachlassverwaltung
Gerne beraten wir Ihr Unternehmen in Krise und Insolvenz zu folgenden Themen:
Unternehmensfortführung und Geschäftsführungsübernahme bei unerwartetem Ableben
Verwaltung von Nachlassvermögen
Testamentsvollstreckung bei umfangreichen und komplexen Nachlässen
Treuhänderische Erbauseinandersetzung