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ERBRECHT UND NACHLASSVERWALTUNG

Erbrecht

Aufgrund seiner Sonderregelungen zu einer Vielzahl an Rechtsgebieten stellt das Insolvenzrecht ein Rechtsgebiet mit besonderem Beratungsbedarf dar. Wir wahren Ihre Interessen in folgenden Bereichen:

  • Beratung und Vertretung im Erbfall

  • Vertretung bei streitigen Erbauseinandersetzungen

  • Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsergänzungsanspruch

  • Nachlassauseinandersetzung mit Immobilienbeständen

  • Ermittlung ausländischer Nachlassmassen

  • Streitigkeiten mit dem Testamentsvollstrecker

  • Testamentsvollstreckerhaftung

Nachlassverwaltung

Gerne beraten wir Ihr Unternehmen in Krise und Insolvenz zu folgenden Themen:

  • Unternehmensfortführung und Geschäftsführungsübernahme bei unerwartetem Ableben

  • Verwaltung von Nachlassvermögen

  • Testamentsvollstreckung bei umfangreichen und komplexen Nachlässen

  • Treuhänderische Erbauseinandersetzung

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